
Stiftungszweck
Die Stiftung verfolgt folgende Zwecke:
a. Die Stiftung bezweckt die Erstellung, den Betrieb und die Verwaltung von Wohnungen im Sinne des
gemeinnützigen Wohnungsbaus. Die Stiftung kann andere gemeinnützige Einrichtungen für Behinderte und
Betagte unterstützen. Sie kann einen Teil der Wohnungen anderen Institutionen gegen Entgelt zur Verfügung
stellen, sofern diese darin ohne Gewinnabsicht Einrichtungen für Betagte oder Behinderte betreiben. Die
Stiftung verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt insgesamt keinen Gewinn. Ihr Handeln wird von
christlicher Ethik geleitet.
b. Die Stiftung sorgt für Gemeinschaftsräume und dergleichen zur Pflege von Körper, Seele und Geist.
c. Die Stiftung kann individuelle Unterstützungen gewähren an sich in einer Notlage befindliche Betagte,
Behinderte oder andere Mitmenschen, welche in einer Wohnung der Stiftung wohnen. Die Zuwendungen
werden in Form von Mietzinsreduktionen oder direkten finanziellen oder anderen Leistungen erbracht.
Der Stiftungszweck gemäss Buchstabe a darf durch individuelle Unterstützungen nicht gefährdet werden.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der Stiftungsurkunde 1999