Stiftungsrat
Die Stiftung wird von einem Stiftungsrat bestehend aus fünf bis sieben Mitgliedern verwaltet. Gemäss dem Willen des Stifters entsendet die Stadt Zürich einen Vertreter in den Stiftungsrat. Des weiteren sollen gemäss Stiftungsurkunde im Stiftungsrat in der Regel je eine Person mit Erfahrungen im Bereich Finanzen, Sozial- oder Fürsorgewesen, Handwerk sowie Jurisprudenz vertreten sein.
Der Stiftungsrat bestimmt nach pflichtgemässem Ermessen, mit welchen Massnahmen der Stiftungszweck am besten verwirklicht werden kann. Der Stiftungsrat ist das einzige Organ der Stiftung. Die Stiftung wird jedoch gemäss den gesetzlichen Vorschriften von einer externen Revisionsgesellschaft geprüft. Sie untersteht ausserdem der Stiftungsaufsicht der Stadt Zürich.